Das Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern hat heute über die Verlängerung der Corona Hilfsmaßnahme in Form der geringeren Festsetzung bzw. Herabsetzung der Sondervorauszahlung bei Dauerfristverlängerung 2020 und 2021 informiert. Das entsprechende Schreiben und den dazugehörigen Anhang finden Sie u.a.: