Bei der Eingabe der korrekten Bankdaten im Rahmen des Antragsverfahrens für die Überbrückungshilfe III ist Sorgfalt geboten, um Verzögerungen bei der Auszahlung der Abschläge zu vermeiden. Dabei ist darauf zu achten, dass die angegebene IBAN mit der beim zuständigen Finanzamt hinterlegten IBAN übereinstimmt.
Wichtig kann dies insbesondere in Fällen sein, in denen beispielsweise durch die Fusion einzelner Banken den Kunden aus technischen Gründen neue IBAN Nummern zugeteilt wurden. Die Kunden wurden daraufhin regelmäßig von ihrer Bank angeschrieben, ab einem festgelegten Zeitpunkt nur noch die neue IBAN zu verwenden. Gleichwohl sind auch die alten IBAN-Nummern noch einige Zeit für den Zahlungsverkehr verwendbar
Auf Nachfrage bei der Sparkasse Mecklenburg-Schwerin, welche kürzlich mit der Sparkasse Parchim-Lübz fusionierte, wurde uns mitgeteilt, dass auch die alte IBAN noch einige Zeit für den Zahlungsverkehr verwendbar ist. Sie sollten daher zwingend im Antrag darauf achten, dass in den genannten Fällen stets die alte IBAN angegeben wird, sofern dem zuständigen Finanzamt die neue IBAN nicht bereits mitgeteilt wurde.