Die Sommerzeit hat zwar gerade begonnen, aber noch hält die Sonne beharrlich ihren Winterschlaf. Ein günstiger Zeitpunkt, um nochmal eben in die Steuerunterlagen des vergangenen Jahres abzutauchen und die Jahressteuererklärung 2017 auf den Weg zu bringen. Denn: Die Abgabefrist naht! Diejenigen, die zur Abgabe verpflichtet sind und ihre Steuererklärung selbst machen, haben hierfür grundsätzlich nur noch bis zum 31.5.2018 Zeit.
Wir erklären: Eine Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung besteht beispielsweise für Ehegatten, die beide Arbeitslohn beziehen und die Steuerklassenkombination III/V oder das Faktorverfahren gewählt haben. Gleiches gilt für Arbeitnehmer mit mehreren Arbeitsverhältnissen nebeneinander oder wenn sie monatliche Einkünfte von mehr als 410 Euro bezogen haben, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen. Hierunter zählen insbesondere Arbeitslosengeld I, Kurzarbeiter- oder Elterngeld.
Lassen Sie das vergangene Jahr noch einmal gedanklich Revue passieren. Überlegen Sie, welche Ausgaben Sie in Abzug bringen können. Mussten Sie z. B. berufsbedingt umziehen? Dann können Sie ggf. den steuerfreien Pauschbetrag für sonstige Umzugsauslagen (ab 1.2.2017: 764 € für Ledige / 1.528 € für Verheiratete) nutzen. Auch die üblichen Fahrtkosten, Fachliteratur oder ggf. Krankheitskosten können die Steuerlast mindern. Im besten Fall wartet am Ende eine Steuererstattung auf Sie.
Steht Ihnen beim steuerlichen Durchleuchten Ihrer Lebensumstände ein Steuerberater mit Rat und Tat zur Seite, haben Sie für die Abgabe Ihrer Steuererklärung 2017 sogar noch bis zum Jahresende Zeit. Bei der Suche nach einem passenden Berater nutzen Sie gern den Steuerberater‑Suchservice des Deutschen Steuerberaterverbands e.V. unter: www.steuerberater-suchservice.de. Hier finden Sie Ihren persönlichen Experten ganz in Ihrer Nähe.
Übrigens: Für Ihre Steuererklärung 2018 haben Sie dann noch mehr zeitlichen Puffer. Der Gesetzgeber hat die Abgabefristen für Erklärungen ab 2018 verlängert. Machen Sie Ihre Erklärung selbst, läuft die Frist dann erst zum 31.7.2019 ab. Mit Unterstützung Ihres Steuerberaters haben Sie sogar regulär bis zum 29.2.2020 – aber weil das ein Samstag ist – sogar bis zum 2.3.2020 Zeit.