Nach einem intensiven Austausch mit dem Gesundheits-, Sozial-, Finanz-, und Wirtschaftsministerium, sowie der Staatskanzlei M-V, haben wir heute eine Mitteilung erhalten, dass Steuerberater/innen in den Katalog der systemrelevanten Berufe aufgenommen wurden. Die Jugendämter in M-V wurden bereits gestern Abend über diese Änderung informiert. Ab dem 27.04.2020 kann von Ihnen die erweiterte Notfallbetreuung in Anspruch genommen werden. Gegenüber der Einrichtung zur Kindertagesförderung muss im Erklärungsformular ein Kreuz im Feld Finanzwesen gemacht werden. Hier erhalten Sie das offizielle Schreiben aus dem Sozialministerium: https://stb-verband-mv.de/wp-content/uploads/2020/04/Kindernotfallbetreuung-Steuerberater-ab-27_04_.pdf
Den Antrag können Sie hier herunterladen: https://stb-verband-mv.de/wp-content/uploads/2020/04/Selbsterklaerung-der-Eltern-zur-Inanspruchnahme-einer-Kindernotfallbetreuung.pdf
Zudem müssen Sie eine Erklärung zur Unabkömmlichkeit abgeben. Diese erhalten Sie hier:
Für Selbstständige: https://stb-verband-mv.de/…/Eigenerklaerung-zur-Unabkoemmli…
Für Beschäftigte: https://stb-verband-mv.de/…/Erklaerung-zur-Unabkoemmlichkei…
Bitte beachten Sie, dass unsere Aussagen nur für das Gebiet des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern zutreffen.