Gestaltungsmodelle für den Mittelstand

Informationen:

Seminarnummer:
2025082
Referent(en):
Lars Mayer
Ort/Anschrift:
Radisson Blu Hotel , Lange Straße 40, 18055 Rostock
Kategorien:
Seminare
Termine:
17.07.2025
09:00 Uhr  – 16:30 Uhr
Seminartermin:
Kalendereintrag (.ics)
Preis (Verbands-Mitglied):
274,00 € zzgl. USt.
Preis (Nicht-Mitglieder):
349,00 € zzgl. USt.
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Beschreibung

In diesem Seminar präsentieren wir Ihnen sechs unterschiedliche Gestaltungsideen für mittelständische Unternehmensmandate. Das Seminar soll als Initialzündung oder Inspiration dienen, Gestaltungsbedarf und -möglichkeiten zu erkennen und zeigt die Umsetzung in typischen Ausgangssituationen.

Seminargliederung:

  1. Thesaurierungsmodell „Kommanditisten-GmbH“
    Alternativvorschlag zur erweiterten Kürzung | 15 %-Thesaurierung auch bei Überlassung anderer Wirtschaftsgüter | der Weg in die Struktur
  2. § 35 EStG bei Verkauf von Mitunternehmeranteilen
    „Anrechnung“ der Gewerbesteuer nach Beteiligungsquoten am Jahresende | Gefahr der Definitivbelastung mit Gewerbesteuer bei Anteilsverkauf „spät im Jahr“ | Gestaltungsidee durch abgekürzten Erhebungszeitraum
  3. Realteilung „Gesamthand auf Gesamthand“
    Repetitorium zur allgemeinen Rechtslage | einschränkende Auffassung der Finanzverwaltung zur Übertragung auf eine andere Gesamthand | Gestaltungsmodelle mit der doppelstöckigen Personengesellschaft
  4. Vorweggenommene Erbfolge
    keine Anwendung der Gesamtplanrechtsprechung bei § 6 Abs. 3 EStG | Zurückbehalten von Einzel-Wirtschaftsgütern, die Sonderbetriebsvermögen bleiben | gezielte Schaffung von Sonderbetriebsvermögen durch eine atypisch stille Gesellschaft
  5. Wiederauffrischung des AfA-Volumens
    kurzfristige gewerbliche  Prägung einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft | Ein-Jahres-Option zur Körperschaftsteuer | Überlegungen zu § 42 AO
  6. Ausscheiden eines Alt-Gesellschafters aus einer GmbH
    Erwerb eigener Anteile durch die GmbH | Buchung des Erwerbs eigener Anteile und Auswirkung auf das steuerliche Einlagekonto | Gestaltungsüberlegung zu § 27 KStG 

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