Gestaltungsmodelle für den Mittelstand
Informationen:
- Seminarnummer:
- 2025082
- Referent(en):
- Lars Mayer
- Ort/Anschrift:
- Radisson Blu Hotel , Lange Straße 40, 18055 Rostock
- Kategorien:
- Seminare
- Termine:
-
- 17.07.2025
-
09:00 Uhr
– 16:30 Uhr
- Seminartermin:
- Kalendereintrag (.ics)
- Preis (Verbands-Mitglied):
- 274,00 € zzgl. USt.
- Preis (Nicht-Mitglieder):
- 349,00 € zzgl. USt.
Beschreibung
In diesem Seminar präsentieren wir Ihnen sechs unterschiedliche Gestaltungsideen für mittelständische Unternehmensmandate. Das Seminar soll als Initialzündung oder Inspiration dienen, Gestaltungsbedarf und -möglichkeiten zu erkennen und zeigt die Umsetzung in typischen Ausgangssituationen.
Seminargliederung:
- Thesaurierungsmodell „Kommanditisten-GmbH“
Alternativvorschlag zur erweiterten Kürzung | 15 %-Thesaurierung auch bei Überlassung anderer Wirtschaftsgüter | der Weg in die Struktur - § 35 EStG bei Verkauf von Mitunternehmeranteilen
„Anrechnung“ der Gewerbesteuer nach Beteiligungsquoten am Jahresende | Gefahr der Definitivbelastung mit Gewerbesteuer bei Anteilsverkauf „spät im Jahr“ | Gestaltungsidee durch abgekürzten Erhebungszeitraum - Realteilung „Gesamthand auf Gesamthand“
Repetitorium zur allgemeinen Rechtslage | einschränkende Auffassung der Finanzverwaltung zur Übertragung auf eine andere Gesamthand | Gestaltungsmodelle mit der doppelstöckigen Personengesellschaft - Vorweggenommene Erbfolge
keine Anwendung der Gesamtplanrechtsprechung bei § 6 Abs. 3 EStG | Zurückbehalten von Einzel-Wirtschaftsgütern, die Sonderbetriebsvermögen bleiben | gezielte Schaffung von Sonderbetriebsvermögen durch eine atypisch stille Gesellschaft - Wiederauffrischung des AfA-Volumens
kurzfristige gewerbliche Prägung einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft | Ein-Jahres-Option zur Körperschaftsteuer | Überlegungen zu § 42 AO - Ausscheiden eines Alt-Gesellschafters aus einer GmbH
Erwerb eigener Anteile durch die GmbH | Buchung des Erwerbs eigener Anteile und Auswirkung auf das steuerliche Einlagekonto | Gestaltungsüberlegung zu § 27 KStG
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