Schätzung bei der Außenprüfung
Informationen:
- Seminarnummer:
- 2024159
- Referent(en):
- Dipl.-Fw.(FH) Roman Karl
- Ort/Anschrift:
- Radisson Blu Hotel , Lange Straße 40, 18055 Rostock
- Kategorien:
- Seminare
- Termine:
-
- 26.11.2024
-
09:00 Uhr
– 13:30 Uhr
- Seminartermin:
- Kalendereintrag (.ics)
- Preis (Verbands-Mitglied):
- 209,00 € zzgl. USt.
- Preis (Nicht-Mitglieder):
- 284,00 € zzgl. USt.
Beschreibung
Die Schätzung bei Prüfungen durch die Finanzverwaltung gehören zum täglichen Brot des Steuerberaters. Häufig ergeben sich bei der Abstimmung der Ergebnisse starke Diskrepanzen zwischen den Vorstellungen des Prüfer und denen des Steuerberaters bzw. Mandanten. Oft tritt man dann in die „orientalische Phase“ der Außenprüfung ein.
Leider kommt es immer wieder vor, dass Prüfer über das Ziel hinausschießen und „astronomische“ Zahlen aufgrund ihrer Schätzung vorlegen. Dabei macht die Rechtsprechung klare Vorgaben, wann eine Schätzung erfolgen darf. Auch zur Höhe der Schätzung haben sich die Gericht wiederholt geäußert. So ist der Prüfer angehalten, sowohl dem Grunde nach als auch in der Höhe seine Schätzung zu begründen. Willkürliche Schätzungen oder Luftschätzungen sind nicht zulässig.
Dem Prüfer stehen verschiedene Schätzungsmethoden zur Verfügung, für den Betrieb soll er die geeignetste Schätzungsmethode anwenden. Die gewählte Methode muss er dem Steuerberater vorlegen, damit dieser die Schätzung nach Möglichkeit angreifen und somit das Ergebnis reduzieren kann.
Das Seminar befasst sich mit der Problematik, ob für den Prüfer eine Schätzungsberechtigung vorliegt. Diese ergibt sich dadurch, dass der Prüfer Mängel festgestellt hat. Welche Art von Mängel es gibt und wie diese Mängel zu werten sind, wird im Seminar ausführlich besprochen, da hier der „Grundstein“ für die Schätzung gelegt wird.
Je nach Schätzungsmethode bestehen für den Berater entsprechende Argumente vorzubringen, anhand denen die Schätzung des Prüfers angegriffen werden kann. Hier erfolgt eine Besprechung der unterschiedlichen Schätzmethoden und evtl. Argumenten dagegen. Angesprochen werden insbesondere die Ausbeute- und Aufschlagskalkulation, Geldverkehrs- und Vermögenszuwachsrechnung, Schätzung anhand der Richtsatzsammlung mit Hinweisen, ob die Richtsatzsammlung noch als Schätzungsmethode geeignet ist. Ebenfalls erläutert werden die griffweise Schätzung sowie die Schätzungen anhand von Sicherheitszu- und abschlägen. Hingewiesen wird noch auf die mathematischen Methoden wie Chi²Test, Bendord-Analyse, Zeit-Reihen-Vergleich u.ä.
Allerdings können diese Schätzungen nicht nur im Besteuerungsverfahren angewand werden, sondern haben grds. auch im Steuerstrafverfahren Geltung, mit dem Hinweis, dass hier andere Grundsätze gelten. Im Seminar wird auf die unterschiedliche Handhabung im Steuerrecht und Strafrecht eingegangen und die Unterschiede erläutert.
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