Betriebsaufspaltung: Fallstricke vermeiden und Gestaltungschancen nutzen
Informationen:
- Seminarnummer:
- 2024088
- Referent(en):
- Dipl.-Fw.(FH) Nico Schley
- Ort/Anschrift:
- ONLINE Seminar
- Kategorien:
- Seminare
- Termine:
-
- 23.04.2024
-
09:00 Uhr
– 11:00 Uhr
- Seminartermin:
- Kalendereintrag (.ics)
- Preis (Verbands-Mitglied):
- 124,00 € zzgl. USt.
- Preis (Nicht-Mitglieder):
- 199,00 € zzgl. USt.
Beschreibung
Wie heißt es so schön: „Den ersten Fehler in der Ertragsteuerklausur des StB-Examens hat man gemacht, wenn man die Betriebsaufspaltung nicht erkannt hat.“ Musste man im StB-Vorbereitungskurs über diesen Satz noch Schmunzeln, kann einem in der Praxis das Lachen schnell vergehen. Denn die Betriebsaufspaltung wartet mit einer Reihe von Tücken und Fallstricken auf, die für den Mandanten und den mit der Sache befassten Berater äußerst unangenehme Folgen haben können. So kann z.B. die unbeabsichtigte Auflösung einer langjährig nicht erkannten Betriebsaufspaltung und die damit einhergehende Versteuerung der stillen Reserven ohne jeglichen Geldzufluss existenzbedrohende
Steuerzahlungen auslösen.
Im Seminar werden Ihnen daher neben den aktuellen Entwicklungen in der Rechtsprechung eine Reihe von klassischen Fallstricken und Gestaltungsmöglichkeiten dargestellt.
Themenübersicht:
Gestaltungsansätze zur Vermeidung einer Betriebsaufspaltung bzw. zur Sicherstellung einer bereits bestehenden Betriebsaufspaltung
Steuerfalle: der GmbH-Geschäftsführer im Homeoffice
Risiko der Betriebsaufspaltung bei Firmensitz am Wohnsitz des (Allein-) Gesellschafters einer GmbH?
MoPeG und Betriebsaufspaltung: Erhebliche Risiken oder lediglich Sturm im Wasserglas?
Vermeidung einer Betriebsaufspaltung bei der Unternehmensnachfolge mit Minderjährigen - „Zuwendungspflegschaft“ nach § 1811 BGB als „Betriebsaufspaltungs-Blocker“
Aktuelle Rechtsprechung (z.B. Änderung der Rechtsprechung zur Betriebsaufspaltung bei mittelbaren Beteiligungen und Auswirkungen auf bestehende Strukturen: Handlungsbedarf auch bei der Besitzgesellschaft in der Rechtsform der GmbH?)
Spannungsfeld erweiterte Gewerbesteuerkürzung (§ 9 Nr. 1 S. 2 GewStG) <> Betriebsaufspaltungskonstellation
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