Das neue Statusverfahren

Informationen:

Seminarnummer:
2024081
Referent(en):
Jörg Romanowski
Ort/Anschrift:
ONLINE Seminar
Kategorien:
Seminare
Termine:
12.11.2024
09:00 Uhr  – 11:00 Uhr
Seminartermin:
Kalendereintrag (.ics)
Preis (Verbands-Mitglied):
124,00 € zzgl. USt.
Preis (Nicht-Mitglieder):
199,00 € zzgl. USt.
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Beschreibung

Wer Scheinselbständigkeit selbst nicht rechtssicher ausschließen kann, sollte dringend über das Statusverfahren nachdenken! Denn das Statusverfahren ist eine Möglichkeit zeitnah eine Entscheidung von der Clearingstelle der DRV zu beantragen, ob eine abhängige Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit vorliegt. Seit dem 01.04. 2022 wird die Clearingstelle sogar bei erst geplanten (in der Zukunft beginnenden) Vertragsverhältnissen im Rahmen einer Prognoseentscheidung Stellung nehmen. Tatsächlich ist das Statusverfahren auf Antrag die beste Gelegenheit Scheinselbständigkeit auszuschließen.

I. Allgemeines zur Beschäftigung / Scheinselbständigkeit

  1. Allgemeines zur SV-Pflicht
  2. Typische Merkmale einer Beschäftigung

II. optionales Statusverfahren

  1. Wer ist zuständig?
  2. Vorabüberlegung: Antragstellung oder Abwarten?
  3. Was geschieht mit alten Statusbescheiden?
  4. Was ist neu ab April 2022?
    • 4.1.      Prognoseentscheidungen
    • 4.2.      Gruppenfeststellung
    • 4.3.      Statusprüfung bei Dreiecksverhältnissen (Vermittler - Auftraggeber - Auftragnehmer)
  5. Optionales Anfrageverfahren- Wer sollte diese Option ziehen und den Statusantrag stellen? Welche Vorteile kann das haben
    • 5.1       Anfrageverfahren innerhalb eines Monats nach Beschäftigungsbeginn
    • 5.2       Anfrageverfahren außerhalb eines Monats nach Beschäftigungsbeginn
  6. Was passiert nach dem Statusverfahren? Wer überprüft, ob die Statusentscheidung korrekt umgesetzt wurde?
  7. Änderung in den Verhältnissen - Überprüfungsantrag - Was sind dabei wesentliche Änderungen der Verhältnisse? Müssen diese mitgeteilt werden? Was geschieht, wenn diese Mitteilung unterblieben ist?
  8. Problem der Vertretung durch den Steuerberater im Statusverfahren: Wer darf die Mandanten beim Statusverfahren vertreten?
  9. Haftungsfragen: Muss die Steuerkanzlei die Mandanten auf das Statusverfahren hinweisen? Was könnte geschehen, wenn Scheinselbständigkeit festgestellt wird und die Mandnaten die Steuerkanzlei haftbar machen wollen?

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