Einnahmen-Überschuss-Rechnung

Informationen:

Seminarnummer:
2024074
Referent(en):
Dipl.-Fw.(FH) Roman Karl
Ort/Anschrift:
Radisson Blu Hotel , Lange Straße 40, 18055 Rostock
Kategorien:
Seminare
Termine:
27.05.2024
09:00 Uhr  – 13:00 Uhr
Seminartermin:
Kalendereintrag (.ics)
Preis (Verbands-Mitglied):
209,00 € zzgl. USt.
Preis (Nicht-Mitglieder):
284,00 € zzgl. USt.

Beschreibung

Einnahme-Überschuss-Rechnung

Durch die Erhöhung der Buchführungsgrenzen, sowohl in der AO als auch im HGB, kommen wieder mehr Mandanten „in den Genuss“, due EÜR zu wählen. Hierzu sind jedoch bestimmte Regelungen zu beachten. Welche Fehler vermieden werden sollen, wird im Seminar thematisiert.

Auch das Wachstumschancen-Gesetz beinhaltet Regelungen, die bei der EÜR aber auch bei der Umsatzsteuer anzuwenden  sind. Diese werden anhand von Beispielen dargestellt. Gastronomen (Entnahmen und Regelungen bei der Richtsatzsammlung) und Taxiunternehmen können häufig die EÜR anwenden. Besonderheiten und Änderungen bei Taxametern etc. werden dargestellt.

Bei den Grundstücken werden die Grundstücke von untergeordneter Bedeutung sowie das Arbeitszimmer bzw. das Homeoffice (Wann, wie in welcher Höhe können Kosten geltend gemacht werden). Ist es sinnvoll, einen Grundstücksteil dem BV zu zuordnen, den  Grundstücksteile von untergeordneter Bedeutung rücken immer mehr in den Fokus des Finanzamtes, eine Steuerfalle tut sich plötzlich auf.

Grds. braucht für  bestimmte PV-Anlagen keine EÜR mehr eingereicht werden, was aber wenn doch. Hier sind Besonderheiten zu beachten, die dargestellt werden. Zudem werden weitere Zweifelsfragen zur PV-Anlage besprochen, u.a. Folgen der Zuordnung, Entnahme - § 15a UStG ja oder nein.

Ein Dauerbrenner ist das betriebliche Kfz. Zu diesem Thema werden die Auswirkungen des WC-Gesetzes erläutert und die neueste Rechtsprechung dargelegt.

Kindertagespflege – ein neues BMF äußert sich zu diesem Thema.

Immer mehr Freiberufler gehen in den wohlverdienten Ruhestand und veräußern ihre Kanzlei oder Arztpraxis. In beiden Fällen ist es wichtig, sich richtig zu verhalten, um evtl. Steuerbefreiungen  oder eine Umsatzsteuerfreiheit zu erhalten und zu sichern.

Umsatzsteuer: Das WC-Gesetz beinhaltet neue Regelungen, die auch ein Handeln beim Unternehmer fordern. Diese werden entsprechend mittels Beispiele veranschaulicht. Ferner wird die aktuelle Rechtsprechung besprochen.

Des Weiteren auf wichtige Punkte bei den Betriebseinnahmen und -ausgaben eingegangen sowie Hinweise zum Betriebsvermögen bzw. Zuordnung gegeben.

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