Zum 25. Mai 2018 müssen die neuen Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG 2018) in Unternehmen, aber auch
in Steuerberatungskanzleien umgesetzt sein. Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) und die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) haben mit Blick darauf gemeinsame Hinweise für den Umgang mit personenbezogenen Daten durch Steuerberatungskanzleien veröffentlicht. Die Hinweise enthalten unter anderem auch Arbeitshilfen und Muster für die Praxis und sind abrufbar auf der DStV-Webseite in derRubrik Praxistipps.
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