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"Schonfrist" für Offenlegung der Jahresabschlüsse 2023 von Kapitalgesellschaften bis Ende März 2025 ist da!

Auch im vierten Jahr nach der Corona-Pandemie reißen die Zusatzbelastungen in den Kanzleien nicht ab. Und abermals naht ein Fristende, nämlich zur Offenlegung der Jahresabschlüsse 2023 von Kapitalgesellschaften. Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) setzte sich daher erneut nachdrücklich für einen zeitlichen Aufschub ein.

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) gab nun in Abstimmung mit dem Bundesministerium der Justiz auf seiner Website bekannt, dass eine verspätete Offenlegung erst ab 01.04.2025 zur Einleitung eines Ordnungsgeldverfahrens führt. Damit können die kleinen und mittleren Kanzleien etwas aufatmen!

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