Fristverlängerung für die Einreichung der Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen bis zum 30.09.2024
In der gestrigen Sonderbesprechung der Wirtschaftsministerinnen und Wirtschaftsminister zum Thema: Schlussabrechnung der "Corona-Überbrückungshilfen" zu welcher auch unser Präsident StB Torsten Lüth geladen war, wurde als finaler Endtermin zur Einreichung der Schlussabrechnungen im digitalen Antragsportal der 30.09.2024 vereinbart.
Unser Dachverband, der Deutsche Steuerberaterverband e. V. und auch der Steuerberaterverband Mecklenburg-Vorpommern forderten bereits in einer Vielzahl von Gesprächen und Stellungnahmen eine deutliche Verlängerung der Abgabefrist.
Bund und Länder haben sich darauf verständigt, dass aufgrund der hohen Arbeitsbelastung der prüfenden Dritten diese Verlängerung möglich und notwendig ist, sofern bereits Fristverlängerungen im digitalen Antragssystem beantragt wurden. Die deutliche Verlängerung entlastet die Kanzleien und stellt die sehr hohe Qualität der Schlussabrechnungen weiterhin sicher. Hierdurch kann auch eine schnellere Bearbeitung durch die Bewilligungsstellen der Länder erfolgen.
Anbei erhalten Sie die Pressemitteilung des Deutschen Steuerberaterverbandes.